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Liebes Mitglied!
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Mit
31.10.2020 haben auch wir unsere Spielsaison nun beendet. Eine
weitere Verlängerung der Outdoor-Saison, auch im Hinblick auf die
neuerliche Lockdown-Situation, ist uns leider aufgrund der
aufwändigen Einwinterungstätigkeiten nicht möglich. Zudem endet die
Verfügbarkeit unseres Platzwarts Dobrica!
2020 ist
ein ganz spezielles Jahr! Auch
unsere diesjährige ordentliche Generalversammlung wird daher
erstmalig virtuell stattfinden müssen.
Um zumindest den Anschein des Persönlichen zu wahren, haben wir
uns für ein Zoom-Meeting entschieden. Da wir eine professionelle
IT-Infrastruktur für diese GV nutzen, ist die Dauer auf 2 Stunden
beschränkt!
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!
Liebe
Grüße, Euer
Andi Sidlo
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o. Generalversammlung am 19. November 2020 -
ZOOM !
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Die
Generalversammlung 2020 erfolgt aufgrund der herrschenden
Covid-19-Situation virtuell auf ZOOM und
nicht persönlich am
Donnerstag, dem 19. November 2020 um 18.00 Uhr.
Zur
Teilnahme entweder auf den Button (unten) klicken oder
unter
der Meeting-ID: 828
6003 7455 und dem Kenncode: 688186
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Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Obmann
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Berichte
4.1. Obmann
4.2. Schriftführer
4.3. Sportwart
4.4. Zeugwart
4.5. Kassier
4.6. Rechnungsprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Schwerpunkte 2021
7. Behandlung von Anträgen, die statutengemäß eingebracht
wurden
8. Allfälliges
Wir wollen in
Erinnerung bringen, dass – gemäß § 9 unserer Vereinsstatuten –
Anträge an die Generalversammlung spätestens 7 (sieben) Tage
vor dem Termin der Generalversammlung schriftlich dem Vorstand
bekanntgegeben werden müssen.
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Abmeldungen
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Wir
freuen uns, wenn Sie bzw. Ihr Kind auch 2021 wieder Mitglied des
1. KTV sein möchten!
Sollten
Sie 2021 nicht mehr auf unserer Anlage spielen können oder
wollen, ersuchen wir Sie, uns Ihren Austritt aus dem Verein bis spätestens 15. 11.
2020 per e-mail (office@1ktv.at)
oder mittels eingeschriebenem Brief an die Vereinsadresse
mitzuteilen, da wir der Generalversammlung den voraussichtlichen
Mitgliederstand 2021 und die daraus folgenden Einnahmen durch
Mitgliedsbeiträge bekanntgeben müssen.
Abmeldungen,
die nach diesem Termin erfolgen, haben keine Befreiung von der
Zahlungsverpflichtung des Beitrages für 2021 zur Folge. In
Ausnahmefällen, wie etwa Wohnortwechsel oder eine längerfristige
Verletzung bzw. Krankheit kann in Einvernehmen mit dem Vorstand
eine Kulanzlösung vereinbart werden.
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1.
Klosterneuburger Tennisverein
3400
Klosterneuburg, Tennis-Weg 1
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